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Liebe Leser und Leserinnen,
in diesem Blog stellen wir Beiträge zu touristischen Themen im allgemeinen und zu unseren Reiseländern vor. Viele dieser Informationen erscheinen auch in unseren Newslettern, die ihr hier findet und hier abonnieren könnt. Die enthaltenen Informationen stellen den aktuellen Informationsstand der Autoren dar, sind nach bestem Wissen zusammengestellt und ohne Gewähr.
Neben diesem Blog haben wir auch einen Reiseblog, in dem wir über Reisen unterrichten, die wir selbst jedes Jahr in unsere Reiseländer unternehmen. Auf diesen Reisen erkunden wir neue Routen und Ziele, inspizieren Hotels und prüfen, wie sich die einzelnen Reiseregionen touristisch verändern.
Frühbucher – Mehr Auswahl und günstigere Flugpreise
Mit dem Ende der Corona-Pandemie haben die frühen Buchungen bis zu einem Jahr im Voraus rapide zugenommen. Ein Trend, den nicht nur wir für Reisen nach Thailand und Vietnam feststellen, laut Deutschem Reiseverband gilt die Entwicklung für die gesamte Reisebranche.
Das erhöht den Druck auf Reisende, die normalerweise lieber kurzfristig bis maximal drei Monate im Voraus buchen, ebenfalls immer frühzeitiger mit der Reiseplanung zu beginnen. Da die Auswahl der schönsten Hotels und attraktivsten Zimmerkategorien sich stetig verringert, je näher das Abreisedatum rückt, empfiehlt sich für gefragte Reiseregionen in der Hauptsaison mittlerweile eine Buchung mindestens sechs bis acht Monate im Voraus.
Flugpreise werden computergesteuert ermittelt
Für viele ist mit einer frühen Buchung auch die Hoffnung auf einen möglichst günstigen Flug verbunden. Diese Rechnung geht jedoch nur noch selten auf. Im Unterschied zu früher sind inzwischen alle Fluggesellschaften dazu übergegangen, ihre Tarife flexibel auf Basis maschineller Auswertungen des Buchungsverhaltens zu gestalten. So ist verstärkt für attraktive Reisezeiten zu beobachten, dass die ersten verfügbaren Flüge mit den teuersten Tarifen angeboten werden. Je nach Nachfrage werden dann weitere günstigere Tarife freigeschaltet, aber genauso schnell auch wieder geschlossen. Das kann von einem Tag auf den anderen, aber auch von einer Stunde zur anderen erfolgen. Dieses Preisspiel erreicht in den Ferienzeiten ihren Höhepunkt. Mit Beginn der Schulferien erhöhen sich die Preise für Langstreckenflüge von einem auf den anderen Tag durchaus um mehrere hundert Euro pro Person.
Unterschiedliche Flugpreise im Internet und auf der App
Das Wirrwarr der Flugtarife und damit der Flugpreise wächst beständig an. Die Fluggesellschaften sind dazu übergegangen, auf ihren Webseiten, den Buchungssystemen Amadeus und Galileo, welche von Reisebüros genutzt werden, und auf ihren Apps unterschiedliche Preise anzubieten. Wer häufiger eine Flugverbindung aufruft, wird darüber hinaus noch getrackt, und die Preise individuell auf Grund des unterstellten Interesses erhöht. Etwas, was ursprünglich bei den großen Portalen wie u.a. booking.com zu beobachten war.
Eine weitere Quelle sind die vielen Flugportale, die wiederum ihre eigenen Preise gestalten. So berichten uns einige Kunden, dass sie auf Internetportalen günstige Flüge über Weihnachten und Neujahr nach Thailand entdeckt haben. Wir können dies auf Basis des Buchungssystems regelmäßig nicht bestätigen. Wir empfehlen daher, bei solchen Angeboten den Buchungsprozess bis kurz vor den Abschluss einmal durchzuspielen. Erst dann ist sicher, ob der Flug zu dem ausgewiesenen Preis überhaupt durchgeführt werden kann oder ob alternative, höherpreisige Angebote dargeboten werden.
Fazit
In der Hauptsaison legen die Buchungen der schönen Hotels an den schönsten Stränden nahe, diese ebenfalls möglichst frühzeitig zu buchen. Für die Flüge ist die Aussage allerdings nicht so eindeutig. So werden von den Fluggesellschaften im Zeitablauf immer wieder günstigere Tarife geöffnet und geschlossen. Allerdings können wir beobachten, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt dann keine günstigeren Flüge mehr angeboten werden. Ob sich das kurz vor einem Flug noch einmal ändert, können wir nicht sagen, da unsere Kunden das Risiko, entweder nur noch den teuersten Tarif oder gar keinen Sitzplatz mehr angeboten zu bekommen, bisher nicht eingegangen sind.
In der Nebensaison stellt sich die Situation gänzlich anders dar. Die Verfügbarkeit der Hotelzimmer ist entspannt, so dass auch kurzfristige Buchungen realisiert werden können. Auch die Flugpreise sind deutlich attraktiver und günstigere Tarife drei oder vier Monate im Voraus erhältlich.
Liebe Grüße
Euer Team von LebensWert Thailand
Hamburg, 15.08.2024
Erstattungen des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF): Theorie und Wirklichkeit
Im Fall einer Reisestornierung durch den Reiseveranstalter ist dieser gesetzlich verpflichtet, die geleitstete Zahlung binnen 14 Tage zurückzuerstatten. Die FTI Touristik GmbH hat am 3. Juni 2024 Insolvenz angemeldet. Kurz darauf folgten die BigXtra Touristik GmbH und die Flight Trading GmbH.
Auf seiner Webseite kündigt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) an, den Erstattungsprozess für Kunden der insolventen FTI Group „in Kürze“ zu starten (https://drsf.reise). Insgesamt sind 250.000 abgesagte Pauschalreisen in 105 Destinationen betroffen. Der DRSF geht davon aus, dass im Herbst ein Großteil der Gelder ausgezahlt sein wird. Allerdings wird darauf verweisen, dass der Fonds noch keine Erfahrungswerte mit einer Insolvenz in dieser Größenordnung hat. Es wurden zwar schon seit November 2021 Insolvenzen reguliert, doch betrafen diese bisher deutlich kleinere Veranstalter mit einer viel geringeren Komplexität. Selbst bei diesen „einfachen“ Insolvenzen nahm die Dauer der Abwicklung von einigen Wochen bis zu eineinhalb Jahren in Anspruch. Wir sind gespannt, wann der letzte FTI-Kunde seinen Anspruch erstattet bekommt.
Quelle: Business Insider vom 14.07.2024, DRSF, Stuttgarter Zeitung vom 09.07.2024
Liebe Grüße
Euer Team von LebensWert Thailand
Hamburg, 16.07.2024
Die FTI-Pleite – Stress trotz Reisesicherungsschein?
Der FTI-Konzern ist insolvent. Ein weiterer der großen Reiseanbieter ist zahlungsunfähig und schon wieder gibt es massiv Ärger. Dieser ist besonders gravierend für alle, welche die Information vor Ort im Hotel ereilt. Doch auch wer kurz vor seinem Urlaubsbeginn steht, tauscht seine Vorfreude gegen elementare Fragen wie „Wo kann ich kurzfristig einen alternativen Urlaub buchen?“, „Wie teuer wird dieser sein?“ und nicht zuletzt „Wie komme ich an mein Geld?“
Vielleicht sind Sie sich aber auch noch gar nicht sicher, ob Sie auch von der Pleite betroffen sind. Schließlich gehören zum FTI-Konzern mehrere Gesellschaften. Deshalb listen wir an dieser Stelle alle insolvent gemeldeten Unternehmen auf:
- 5vorFlug
- FTI in Deutschland
- FTI Österreich
- FTI Niederlande
- FTI Touristik AG Schweiz
- FTI Voyages SAS
- BigXtra GmbH
- Cars and Camper (Wohnmobile)
- DriveFTI (Mietwagen)
- Flight Trading GmbH
- Meeting Point Hotelmanagement Holding GmbH
- Meeting Point International GmbH.
Quelle: fti-group.com/de/insolvenz/fti-touristik-gmbh-bigxtra-touristik-gmbh
Treffen Flugausfälle auch Reisende, die nicht mit FTI gebucht haben?
Laut dem Fachverlag FVW Medien sind von der Pleite der Flight Trading GmbH Flugverbindungen von Eurowings, Sun Express und Condor massiv betroffen. Mit der offiziellen Insolvenzmeldung dürfen diese nun ihre Flugverbindungen neu disponieren. Was das für Fluggäste bedeutet, die nicht mit FTI bzw. der Tochtergesellschaft gebucht haben, wird wohl in Kürze sichtbar. Es ist davon auszugehen, dass zumindest einzelne Flugverbindungen gestrichen werden. Abhängig davon, inwieweit die Flüge durch direkte Buchungen der Kunden oder über andere Reiseveranstalter den Ausfall von FTI kompensieren.
Ich habe meinen Urlaub schon voll bezahlt. Warum kann er nicht durchgeführt werden?
Eine mehr als berechtigte Frage, die sich viel zu wenige Reisende stellen. Vor allem, wenn ich mich bereits im Urlaub befinde, ist es nicht einleuchtend, dass ich nicht bis zum Ende bleiben kann. Was ist da los?
Das Problem liegt an anderer Stelle, das durch die Diskussion um den Reisesicherungsschein nach unserer Ansicht nur verschleiert wird. Kennzeichnend für das Problem ist außerdem, dass es nur die großen Reiseveranstalter wie zuletzt FTi und 2019 Thomas Cook betrifft. Das Übel nimmt seinen Lauf bereits zu Beginn Ihrer Buchung. Während Sie Ihre Anzahlung und später die komplette Summe für die Reise bei Ihrem Veranstalter begleichen, denkt der gar nicht daran, selbiges mit seinen Vertragspartnern zu tun. Das heißt, die großen Veranstalter handeln auf Gund ihrer Marktmacht Verträge aus, die es ihnen erlauben, die Reisen der Kunden erst Wochen, teilweise sogar Monate nach Abschluss der Reise zu bezahlen. Also erst, nachdem Sie schon lange wieder aus Ihrem Urlaub zurück zu Hause sind. Das betrifft Hotels ebenso wie die Fluggesellschaften.
Jetzt muss doch der Reisesicherungsschein greifen?
Ja, grundsätzlich greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Da FTI die erste Pleite nach Einrichtung des Reisesicherungsfonds ist, fehlen die Erfahrungswerte, ob und wie eine reibungslose Fortsetzung der Reise gewährleistet werden können. Nicht zuletzt die schiere Menge an betroffenen Reisenden bringt die Unternehmen und ihre Mitarbeiter an ihre Grenzen. Offiziell heißt es wahrscheinlich auch deshalb, dass sich FTI in Zusammenarbeit mit dem DRSF bemüht, dass die Reise wie geplant zu Ende geführt werden kann.
Was würde passieren, wenn die Reiseveranstalter, genauso wie ich als Kunde, die Reise frühzeitig bei ihren Partnern bezahlen?
Wenn Sie sich bereits im Urlaub befinden, erfahren Sie von der Insolvenz voraussichtlich nur durch die Nachrichten oder im Zweifel auch gar nicht. Es braucht Sie auch nicht zu interessieren, da Hotels, Transfer, Flüge und Touren bzw. Rundreisen bereits voll beglichen sind. Somit kann die Reise wie ursprünglich geplant bis zu ihrem Ende durchgeführt werden, ohne dass Sie sich um irgendetwas kümmern oder sorgen müssen. Dass dies funktioniert, stellen die zahllosen kleineren Reiseveranstalter unter Beweis. Diese begleichen bereits heute ihre Rechnungen vollständig vor Antritt der Reise durch ihre Kunden.
Doch was sollen wir sagen? Der Gesetzgeber hat`s mal wieder verpennt.
Warum bekomme ich kein Geld, wenn ich nur eine Einzelleistung wie das Hotel oder den Flug gebucht habe?
Auch das ist eine gute Frage. Aktuell wird eine neue EU-Reiserichtlinie verhandelt. Wie im Handelsblatt vom 28.06.2024 nachzulesen war, gibt es darüber Streitigkeiten zwischen TUI und dem DRSF. Während TUI möchte, dass zukünftig auch Einzelleistungen wie Hotel- und Flugbuchungen per Reisesicherungsschein abgesichert werden, stellt sich der DRSF dem entgegen. Das hat mittlerweile dazu geführt, dass TUI aus dem Verband ausgetreten ist und seine direkte Lobbyarbeit stärken will.
Würde sich die Vorstellung der TUI durchsetzen, hätte dies zur Folge, dass sich der Wettbewerbsvorteil von Internetanbietern wie booking.com, Airbnb oder Check24 spürbar verringern würde, da sie die entsprechenden Versicherungskosten bei ihren Preisen zukünftig mit einkalkulieren müssten. Der DRSF sperrt sich aktuell laut Handelsblatt, weil davon auch Mitglieder wie die Lufthansa und die Deutsche Bahn betroffen wären.
Würden die Unternehmen gleichbehandelt wie Reiseveranstalter, müssten sie ebenfalls die gesetzlich geforderten sieben Prozent ihres Umsatzes in den Fonds einzahlen. Eine Summe, die sie wie bereits heute die Reiseveranstalter, in ihre Kundenangebote mit einpreisen müssten.
Schauen wir mal, wie das Rennen ausgehen wird.
Fazit
Letztlich gilt für die Insolvenzversicherung von Einzelleistungen die gleiche Kritik wie sie weiter oben an der Versicherung für Pauschalreisen geäußert wurde. Statt den Kunden viel Geld für Versicherungsleistungen abzuverlangen, wäre es aus unserer Sicht viel wünschenswerter, wenn alle Anbieter von Pauschalreisen als auch von Einzelleistungen ihre Rechnungen vor Reiseantritt der Kunden bezahlen.
Liebe Grüße
Euer Team von LebensWert Thailand
Hamburg, 10.07.2024
Der Markt der Reiseveranstalter
Die Umsätze der Reiseveranstalter in Deutschland betrugen 2019 laut DRV 35,4 Mrd. Euro. Danach entfielen über 62 Prozent der Umsätze auf die sieben größten Reiseveranstalter. Das sind mind. 22 Mrd. Euro. Der DRV ist aktuell der größte Verband der Reisewirtschaft.
Insgesamt gibt es ca. 2.500 Reiseanbieter in Deutschland, auf die somit ein Umsatz von weniger als.13,5 Mrd. Euro entfiel. Für einen einzelnen Veranstalter bedeutet dies ein Umsatz von weniger als 540.000 Euro jährlich. Geht man von einer Marge zwischen 10 bis 30 Prozent auf den Einkaufspreis aus, errechnet sich ein Betrag zwischen 54.000 bis 161.000 Euro. Davon gehen dann noch Kosten für Gehalt, Versicherungen, etc. und letztlich noch Steuern ab. Das bedeutet, dass viele dieser kleinen Veranstalter nebenberufliche Anbieter sind, da sie von den Einnahmen aus dem Verkauf von Reisen schwerlich leben können.
Gesellschaft | Umsatz in Mrd. Euro | Marktanteil in % | Kommentar | |
---|---|---|---|---|
2019 | 2022/2023 | 2019 | ||
TUI und TUI Cruises | 7,25 | 6,4 + 1,8 = 8,2 | 17,9 | Branchenexperten schätzen den Marktanteil in allen |
DER Touristik | 3,44 | 3,5 | 8,5 | |
Thomas Cook | 3,36 | – | 8,3 | Insolvenz 2019 |
FTI Gruppe | 3,2 | 3,2 | 7,9 | Insolvenz 2024 |
Aida Cruises | 2,11 | 2,3 | 5,2 | |
Alltours | 1,45 | 2,0 | 3,6 | |
Schauinsland Reisen | 1,3 | 2,2 | 3,3 | |
Hotelplan Group | k.A. | 1,9 | k.A. | |
Anex | k.A. | 0,6 | k.A. | |
Ferien Touristik/Coral Travel | k.A. | 0,5 | k.A. |
Quellen Statista, GeVestor, DRV, fvw Travel Talk und Handelsblatt vom 25.06.2024
1) Zu den Top-Quellmärkten zählen Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, die USA und China.
Wer gehört zu wem?
Konzern | Gesellschaften (aufgeführt werden nur die Wesentlichen und Bekannten) |
---|---|
TUI |
TUI selbst ist eine Tochter der TUI Travel PLC mit Sitz in London. |
DER Touristik |
|
FTI |
Was im Rahmen des Insolvenzverfahrens aus diesen Gesellschaften wird, muss sich erst noch zeigen. |
Aida Cruises | Aida Cruises gehört über die italienische Costa Crociere zur Carnival Corporation & plc mit Sitz in der Steuer-Oase Panama Stadt. |
Schauinsland Reisen |
|
Quelle Statista, GeVestor, DRV, touristik-aktuell.de
Liebe Grüße
Euer Team von LebensWert Thailand
Hamburg, 01.07.2024
Was für einen Thailandurlaub im Oktober und November spricht!
Wenn in Deutschland und im Rest Nordeuropas die graue und regnerische Jahreszeit beginnt, sind die Temperaturen in Thailand angenehm warm. Der Oktober markiert das Ende der Regenzeit. Die Tage sind schön und die Regenwahrscheinlichkeit gering. Wenn es einen Schauer gibt, dann am späten Nachmittag oder frühen Abend. In der Regel dauert so ein Schauer nicht länger als eine halbe bis eine Stunde. Es gibt allerdings Regionen, in denen es noch stärker regnen kann, diese können aber recht einfach vermieden werden. Ab dem 01. November beginnt schließlich die Hauptsaison und ganz Thailand bietet sich ohne Einschränkungen als Reiseziel an.
Die Luft ist klar, so dass Fotografie-Liebhaber die beste Zeit vorfinden, um Bilder mit klarem, blauem Himmel und bei guter Fernsicht zu machen. In Nordthailand präsentieren sich die Bergpanoramen in voller Pracht und an der Küste haben Sie von Aussichtspunkten einen weiten Blick über das Meer und die Inselwelt Thailands.
Vor Corona waren der Oktober und November beliebte Reisemonate. Nach Corona hat sich die bevorzugte Reisezeit immer stärker in die Monate Januar bis März verlagert. Ein Urlaub in den Monaten Oktober und November verspricht somit eine entspannte Atmosphäre beim Sightseeing touristischer Hotspots wie dem Königspalast in Bangkok, in Ayutthaya, der ehemaligen Königsstadt von Siam, dem James Bond Felsen bei Phuket oder dem Weißen Tempel von Chiang Rai. An den Stränden Südthailands können Sie in Ruhe die Sonne genießen und im Meer schwimmen, schnorcheln und tauchen gehen.
Im Oktober profitieren Thailand Reisende zudem noch von den günstigen Preisen der Nebensaison. Selbst die Fluggesellschaften öffnen ihre günstigeren Tarife und bieten Flüge zu Preisen unterhalb 1.000 Euro für Langstreckenflüge z.B. von Frankfurt nach Bangkok und zurück an.
Liebe Grüße
Euer Team von LebensWert Thailand
Hamburg, 28.06.2024
Aus dem Nähkästchen: Der Reisesicherungsschein – Verpasste Chancen
Dies ist ein Beitrag aus unserem Newsletter aus letztem Jahr. Wir haben ihn aus aktuellem Anlass der FTI-Pleite in unserem Blog noch einmal veröffentlicht.
Im Jahr 2019 ging der Reisekonzern Thomas Cook Pleite und er war nicht der erste große Touristikkonzern, den dieses Schicksal ereilte. Die Insolvenz beherrschte mehrere Wochen die Schlagzeilen der Medien. Wir erinnern uns alle noch an die Bilder von gestrandeten Touristen, denen die Fluggesellschaften den Rückflug verweigerten und Hotels, die ihre Gäste vor die Tür gesetzt haben.
Nachdem die Bundesregierung viele Jahre geltendes EU-Recht ignoriert und nicht in die deutsche Gesetzgebung übernommen hatte, brachte diese Insolvenz die Regierung so sehr in Zugzwang, dass sie nicht weiter umhinkam und reagieren musste.
Weshalb nur die großen Reiseveranstalter bei einer Insolvenz in die Schlagzeilen kommen
Doch zunächst zur Frage, wie es überhaupt dazu kommen kann, dass Urlaubern der Rückflug verweigert wurde und die Gäste von den Hotels auf die Straße gesetzt wurden. Der Reisemarkt wird zu über 90 Prozent von nur drei Prozent der Reiseveranstalter dominiert. Diese wenigen großen Veranstalter haben ein Geschäftsmodell im Markt etabliert, das ihnen auf Grund ihrer Marktmacht erlaubt, Reiseleistungen ihrer Kunden erst zu bezahlen, wenn diese ihren Urlaub beendet haben und bereits wieder zurück in ihrem Heimatland sind. Nicht selten erfolgt die Bezahlung mehrere Wochen bis zu drei Monaten nach Beendigung der Reise. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Leistungserbringer wie Fluggesellschaften und Hotels bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters jede weitere Leistungserbringung verweigern, da die Bezahlung nicht gewährleistet ist.
Wenn sie sich schon einmal gefragt haben sollten, warum nur die Insolvenzen von großen Touristikunternehmen diese Art von Schlagzeilen erzeugen, liegt der Grund ganz einfach darin, dass dieses Geschäftsmodell ausschließlich von diesen praktiziert wird. Die anderen 97 Prozent der Reiseveranstalter, wie auch wir selbst, bezahlen die Reiseleistungen, bevor die Kunden ihre Reise antreten. Geht einer dieser Veranstalter Pleite, werden die Urlauber vor Ort davon im Zweifel gar nichts mitbekommen, da alle Rechnungen beglichen sind und der Leistungserbringung nichts im Wege steht.
Die Gesetzgebung patzt
Das neue Gesetz zum Reisesicherungsfonds wurde durch den Bundestag am 10. Juni 2021 verabschiedet und ist am 01.07.2021 offiziell in Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt war den großen Touristikkonzernen eine Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro ermöglicht worden. Diese Summe war deutlich zu gering, um die Folgen einer Insolvenz eines der großen Reiseveranstalter adäquat abzudecken. Diese Begrenzung verstieß bereits mehrere Jahre gegen EU-Recht, da sich zuletzt am Fall Thomas Cook bewiesen hat, dass Reisende nicht EU-Richtlinienkonform entschädigt werden können. Bisher ist daher die Bundesregierung eingesprungen und hat die Lücke mit Steuergeldern geschlossen.
Das neue Gesetz verpflichtet alle Reiseanbieter, die in Deutschland über 10 Mio. Euro Umsatz erwirtschaften, sich beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abzusichern. Lediglich Veranstalter mit einem geringeren Umsatz können sich weiterhin über ein Versicherungsunternehmen gegen den Fall einer Insolvenz versichern. Dieses Gesetz führte bereits vor seiner Verabschiedung zu erheblicher Kritik.
Die Kritikpunkte
Beginnen wir mit der sogenannten Aufbauphase des Fonds. Diese besagt, dass das benötigte bzw. vorgeschriebene Zielkapital in Höhe von 750 Mio. Euro bis Ende Oktober 2027 aufgebaut werden soll. Hierzu müssen alle vom Fonds abgesicherten Veranstalter ein Prozent ihres jährlichen Umsatzes einzahlen. In der Zwischenzeit bleibt weiterhin die Bundesregierung in der Pflicht, eine eintretende Insolvenz mit Steuergeldern abzusichern.
Insbesondere der Deutsche Reiseverband (DRV) bemängelte, dass das Gesetz nicht ansatzweise auseichend differenziert (zwischen den Risikoverursachern und jenen mit geringem Risikopotential, Ergänzung von LebensWert Thailand). So werden z.B. auch Veranstalter, die Leistungen vorwiegend in Deutschland bzw. dem deutschsprachigen Raum anbieten, genauso behandelt wie internationale Anbieter, obwohl bei ihnen die aufwendigen und teuren Rückholaktionen nicht zum Tragen kommen. Das bedeutet, dass nun alle Reiseveranstalter „über den gleichen Kamm geschoren“ werden und daher zum Teil deutlich höhere Kosten für die Insolvenzversicherung tragen müssen. Diese können, wie z.B. in unserem Fall mehrere 100 Prozent betragen. Anders ausgedrückt, alle Veranstalter bezahlen für ein risikobehaftetes Geschäftsmodell, dass nur von den großen Veranstaltern praktiziert wird und diesen zugutekommt. Verursachungsgerechte Verantwortung und Risikovorsorge sieht anders aus. Für Sie als Kunden bedeutet dies in Folge höhere Reisepreise und dies leider nicht nur bei den Risikoverursachern, sondern bei allen Veranstaltern.
Das Problem kleinerer und insbesondere neuer Veranstalter und auch Reisebüros
Bereits in der Vergangenheit war die Insolvenzversicherung für die Versicherungs-unternehmen ein ungeliebtes Geschäft. Es gibt nur noch drei verbliebene Versicherungen für dieses Produktsegment. Das sind die Zurich Versicherung, R+V sowie die Hanse Merkur. Schon vor Corona hatten neue Veranstalter ein massives Problem, von einer dieser Versicherungen versichert zu werden. Viele sind mehrere Wochen auf der Suche nach einer Versicherungsmöglichkeit und andere haben ihren Sitz schließlich nach außerhalb Deutschlands verlagert.
Dieses Thema wurde auch vom DRV aufgegriffen, der Alternativlösungen für kleinere Veranstalter und auch betroffene Reisebüros wie ein insolvenzfestes Treuhandkonto vorschlug. Betroffene Unternehmen kritisieren, dass kleinere Reiseunternehmen zwar zu einer Insolvenzversicherung gesetzlich verpflichtet werden, aber kein Versicherer in die Pflicht genommen wird, solch eine Versicherung auch anzubieten.
Die größeren Veranstalter sind dagegen auf Grund ihrer Fondslösung von dieser Problematik nicht betroffen.
Die verpasste Chance des Gesetzgebers
In der Reisebranche gibt es mehrere Verbände. Der Verband, in dem sich die kleineren Veranstalter organisiert haben, verbrachte während der Gesetzgebungsphase viel Zeit damit, nach dem richtigen Politiker als Ansprechpartner Ausschau zu halten. Erst sehr spät, nach mehreren Wochen merkten die Verbandsvertreter schließlich, dass Politiker nicht die richtige Adresse sind, da keiner bzw. keine von ihnen in der Lage und oder Willens ist, sich mit fachlich-inhaltlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen. In der Zwischenzeit hatten die in Lobbyismus deutlich besser versierten Vertreter der Konzerne und ihres Verbandes bereits den zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums bzw. der nachgeordneten Behörde ausfindig gemacht. Bis schließlich der Verband für die kleineren Veranstalter den zuständigen Mitarbeiter ermittelt hatte und vorstellig wurde, war der „Drops schon gelutscht“ und die Vorstellungen der Konzerne im Gesetzesvorschlag verankert. Dieser wurde an die Redenschreiber der Politiker weitergereicht und von diesen dann medial vorgestellt.
Man muss sich vor Augen führen, dass die aktuelle Gesetzeslage im Wesentlichen nur dazu dient, ein Geschäftsgebaren aufrechtzuerhalten, das schon sehr an ein Schneeballsystem erinnert. Hätte es in dieser Phase einen Verantwortlichen mit ein wenig Verstand und Rückgrat gegeben, der ein Gesetz vorschlägt, das die Tourismusindustrie verpflichtet, die Reiseleistungen vor Reiseantritt des Kunden zu bezahlen, wäre nur noch ein sehr kleines Restrisiko in Bezug auf die Vorauszahlungen übriggeblieben. Wir wagen zu behaupten, dass die Notwendigkeit für einen Reisesicherungsschein nahezu gegenstandslos geworden wäre. Vor allem aber wäre das zu versichernde Risiko massiv gesunken, was sich positiv auf die Versicherungsprämien und damit auf die Reisepreise ausgewirkt hätte.
Sicherlich handelt es sich bei den Ausführungen um eine verkürzte Darstellung eines insgesamt komplexen Themas. Somit beschränkt sich das Ziel unserer Ausführungen zum Sicherungsschein darauf, Ihnen einen kleinen Einblick in das Innere der Tourismusindustrie gegeben zu haben.
Liebe Grüße
Euer Team von LebensWert Thailand
Hamburg, 25.06.2024