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Bhutan - Land und Leute

Land & Leute

Informationen über die

Land & Leute

Im Folgenden finden Sie alphabetisch sortiert noch ein paar allgemeine Hinweise für Reisen nach Bhutan.

Deutsche Vertretungen für Bhutan

Bei außerordentlichen Problemen können sich deutsche Staatsangehörige an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Neu Delhi, Indien wenden, die ebenfalls für Bhutan zuständig ist.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Neu-Delhi Nr. 6/50G,
Shanti Path, Chanakyapuri,
Neu-Delhi 110021
Tel.: 091 1144 1991 99
Fax: 091 1126 8731 17
E-Mail: info@new-delhi.diplo.de
Website: www.new-delhi.diplo.de

Kriminalität

Bhutan ist ein sicheres Reiseland. Bis auf ein paar kleinkriminelle Taten wie Taschendiebstahl und diese zumeist nur in den größeren Städten gibt es keine nennenswerten kriminellen Vorkommnisse. Bhutan zählt mit zu den asiatischen Ländern, in dem sich auch allein reisende Frauen sicher fühlen können.

Nachtleben, Nightlife

Das Nachtleben beschränkt sich außerhalb der größeren Städte Paro, Thimphu und Phuentsholing auf die Hotels und das ein und andere Restaurant und gegebenenfalls einen Liquor-Shop. Lediglich in den drei genannten Städten finden sich einige Bars, Clubs und Diskotheken. Mit Ausnahme in den Diskotheken, die an den Wochenenden bis zwei Uhr morgens geöffnet haben, endet das Nachtleben bereits gegen 11:00.

Naturkatastrophen

Bhutan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Außerdem kann es in der Regenzeit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Auswärtigen Amtes.

Rauchen

Rauchen ist in Bhutan grundsätzlich verboten.

Telekommunikation

Bisher bestehen mit Telekommunikationsunternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Roamingabkommen. Deshalb bietet sich entweder der Kauf einer bhutanischen Sim- und Prepaidkarte an oder die Nutzung des oft kostenlosen WLAN in Hotels und Internet-Cafés. Die Geschwindigkeit der WLAN`s ist allerdings ein eigenes Thema und Sie sollten nicht zu viel erwarten.

Trinkgeld

Für Individualreisende wird empfohlen, für den Reiseführer ca. 15 USD pro Tag und den Fahrer 10 USD einzuplanen.

Für das Zimmermädchen im Hotel sind Trinkgelder nicht standardmäßig üblich, wir empfehlen 1 USD pro Tag und für die Bedienung in Restaurants und Hotels 10 Prozent auf den Preis. Da das Essen in der Regel im Reisepreis inbegriffen ist, fragen Sie gern den Guide nach der angemessenen Summe.

Auch im Fall eines Homestays ist ein Trinkgeld eher untypisch. Fragen Sie deshalb im konkreten Fall Ihren Guide um Rat.

Verhaltensregeln

Eine respektvolle Umgangsweise setzen wir an dieser Stelle als selbstverständlich voraus. Deshalb beschränken wir uns auf ein paar Besonderheiten.

Kopf und Fuß

Wie in anderen buddhistisch geprägten Ländern Südostasiens sollten Sie es vermeiden, andere Menschen am Kopf zu berühren oder zu tätscheln. Im Sitzen gilt es als unhöflich die Fußsohlen jemanden entgegenzustrecken.

Tempelbesichtigungen

Das Betreten der Tempel erfolgt ohne Schuhwerk und Kopfbedeckungen. Stupas und Manisteine werden im Uhrzeigersinn umrundet. Eine kleine Spende an die Mönche ist immer gern gesehen.

Fotoaufnahmen

Bitte klären Sie mit dem Guide, ob in einem Tempel bzw. Kloster Fotoaufnahmen erlaubt sind.

Wenn Sie Menschen fotografieren möchten, holen Sie sich vorher bitte das Einverständnis des oder der Betroffenen.

Zollvorschriften

Für die Ein- und Ausfuhr von Gütern gilt in Bhutan eine Reihe von Vorschriften. Alle Besucher müssen ein Zollformular ausfüllen und bei der Ankunft an die Zollbehörden übergeben. Folgende Güter dürfen eingeführt werden:

  • persönliche Gegenstände für den täglichen Gebrauch
  • 1 Liter Alkohol
  • Ein Karton mit 200 Zigaretten ist für den persönlichen Gebrauch erlaubt, unterliegt jedoch einer Steuer von 200%
  • Instrumente oder Geräte für den professionellen Gebrauch
  • Fotoausrüstung, Videokameras und andere elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch (Kommerzielle Dreharbeiten bedürfen einer Genehmigung. Weitere Gebühren und Zuschläge sind möglich.)

Alle Instrumente für den privaten und professionellen Gebrauch müssen auf dem Zollformular angegeben werden. Werden diese Gegenstände in Bhutan entsorgt (Verkauf oder Schenkung), werden sie zollpflichtig.

Für folgende Gegenstände gilt ein Ein- und Ausfuhrverbot:

  • Sprengstoffe und militärische Ausrüstung
  • alle Betäubungsmittel und Drogen (ausgenommen sind medizinisch verschriebene Medikamente)
  • Antiquitäten

Touristen können keine alten Gegenstände ohne ein Zertifikat exportieren, das bescheinigt, dass es sich um

  • einen nicht antiken Gegenstand
  • Wildtierprodukte, insbesondere von gefährdeten Arten

handelt.

Quelle: International Air Transport Association (IATA)